Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kraft-Pictures
Stand Dezember 2019

I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Kraft-Pictures, vertreten durch Daniel Kraft (im Folgenden als Kraft-Pictures bezeichnet). Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen, sowie Annahme eines Kostenangebots, erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsabschluss und Rücktritt
a. Angebote von Kraft-Pictures sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Abweichende Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
b. Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Kraft-Pictures nimmt Aufträge/ Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlichen Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail und Fax gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
c. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Kraft-Pictures erbracht werden.
d. Sollte Kraft-Pictures durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist Kraft-Pictures zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dato entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
e. Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
f. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Kraft-Pictures von Ansprüchen Dritter frei.

III. Kosten
a. Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Videos/Films. Er ist für Kraft-Pictures verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.
b. Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Honorar von mehr als EUR 4.000,00 (exkl. MWSt.) ist Kraft-Pictures berechtigt, einen angemessene Vorauszahlung, maximal jedoch 50% der Auftragssumme zu fordern. Ist der Auftraggeber mit der Vorauszahlung mehr als 10 Tage in Verzug, kann Kraft-Pictures, von dem Vertrag zurücktreten.
c. Für in sich abgeschlossenen Teile eines Auftrages, ist T Kraft-Pictures berechtigt, für die erbrachten Leistungen Zwischenrechnungen zu stellen. Ist der Auftraggeber mit einer Zwischenrechnung mehr als 10 Tage in Verzug, kann Kraft-Pictures vom Vertrag zurücktreten.
d. Hat Kraft-Pictures im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 20% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Kraft-Pictures den Kunden darauf, unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens, hinweisen. Kraft-Pictures ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Kraft-Pictures widerspricht. Im Falle, dass Kraft-Pictures das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
e. Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann Kraft-Pictures gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Zusatz-, Nebenleistungen und Auslagen.
f. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Kraft-Pictures vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
g. Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Kraft-Pictures zurückzuführen sind.
h. Wird ein Drehtermin später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Kraft-Pictures Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
i. Nach Auftragserfüllung und finaler Abnahme erstellt Kraft-Pictures eine Schlussrechnung, in der sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie die bereits geleisteten Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug und ohne Vorlage von Nachweisen zahlungsfällig.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet.
b. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kraft-Pictures.
c. Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Kraft-Pictures. Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden.
d. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von Kraft-Pictures in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

V. Zahlungsverzug
a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
b. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnet Kraft-Pictures vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

VI. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung
a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche , schriftliche Einwilligung von Kraft-Pictures ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Auftraggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.
c. Kraft-Pictures kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.

VII. Schadenersatz
Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

VIII. Haftung
a. An Kraft-Pictures übergebene Gegenstände und Materialien werden von Kraft-Pictures grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.
b. Kraft-Pictures haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
c. Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
d. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Kraft-Pictures hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

IX. Filmproduktion
a. Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des von Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/ Storyboard, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.
b. Kraft-Pictures wird den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch in einer Qualität herstellen, die dem durch seine Musterrolle (Showreel) erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.
c. Kraft-Pictures trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden.
d. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch Kraft-Pictures aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
e. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an Kraft-Pictures überträgt.
f. Kraft-Pictures haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Kraft-Pictures keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.
g. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.
h. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Kraft-Pictures hierfür keine Haftung.
i. Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Kraft-Pictures.

X. Abnahme und Gewährleistungsanspruch
a. Kraft-Pictures übergibt den Film dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung entweder auf einem passenden Datenträger oder er steht dem Auftraggeber zum Download bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 7 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.
b. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.
c. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt und/oder sind mit Zusatzkosten verbunden.
d. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen
keinen Gewährleistungsanspruch.
e. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ.
f. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst unerlaubterweise Originaldateien verändert hat, die von Kraft-Pictures zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

XI. Lieferfrist
a. Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Kraft-Pictures und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Kraft-Pictures unterrichtet den Auftraggeber im übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
b. Erkennt Kraft-Pictures, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, ist der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
c. Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von unerwarteten Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 3 Monate, so ist Kraft-Pictures berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
d. Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Kraft-Pictures trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend. Kraft-Pictures übernimmt in diesem Fall keine Haftung.

XII. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschl. zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Kraft-Pictures. Falls eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, vom Kunden gewünscht ist, muss ein dem Projekt angemessenes Buyout vereinbart werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Kraft-Pictures für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien werden (laut Angebot, auf Wunsch des Kunden) von Kraft-Pictures mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust ist bei der Archivierung generell ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.

XIII. Nutzungsrechte und Freihaltung
a. Der Auftraggeber sichert Kraft-Pictures zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt Kraft-Pictures die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
b. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Kraft-Pictures von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und Kraft-Pictures entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von Kraft-Pictures aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -Verteidigung.
c. Kraft-Pictures steht es frei von jedem Film- /Video- /Animationsprojekt einen Director’s Cut anzufertigen und diesen auf allen Kanälen ohne zeitliche Beschränkungen zu veröffentlichen.
d. Der Vertragspartner räumt Kraft-Pictures das Recht ein, die erbrachten Leistungen als Referenzen, auf seiner Webseite und Firmenpräsentation zu nutzen.
e. Nach Abschluß der erbrachten Leistungen räumt der Vertragspartner Kraft-Pictures ein, das Logo der Vertragspartner auf seiner Webseite und Firmenpräsentation ohne zeitliche Beschränkungen zu veröffentlichen.

XIV. Urheberrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe
a. Kraft-Pictures besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.
b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) der Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.
c. Der Vertragspartner räumt Kraft-Pictures das Recht ein, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen, bspw. in einem „Showreel“, einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Firmenhomepage und den sozialen Netzwerken.
d. Für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten gilt, soweit nicht anders vereinbart, Standard-Lizenzfreigabe für die weltweite Internetnutzung inkl. sozialen Netzwerken und Videoplattformen wie Facebook, YouTube oder Vimeo für eine Dauer von einem Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen und im Angebot vermerkt werden.

XV. Zusatzleistungen
a. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im KVA erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.
Die von Kraft-Pictures berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer Kraft-Pictures als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

XVII. Personenbezogene Daten & Verschwiegenheit
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei Kraft-Pictures zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).
Kraft-Pictures und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

XVIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

XIX. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von Kraft-Pictures. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann Kraft-Pictures auch am Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.

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