Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kraft-Pictures
Stand Dezember 2019
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Kraft-Pictures, vertreten durch Daniel Kraft (im Folgenden als Kraft-Pictures bezeichnet). Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen, sowie Annahme eines Kostenangebots, erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
II. Vertragsabschluss und Rücktritt
a. Angebote von Kraft-Pictures sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Abweichende Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
b. Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Kraft-Pictures nimmt Aufträge/ Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlichen Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail und Fax gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
c. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Kraft-Pictures erbracht werden.
d. Sollte Kraft-Pictures durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist Kraft-Pictures zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dato entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
e. Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
f. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Kraft-Pictures von Ansprüchen Dritter frei.
III. Kosten
a. Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Videos/Films. Er ist für Kraft-Pictures verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.
b. Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Honorar von mehr als EUR 4.000,00 (exkl. MWSt.) ist Kraft-Pictures berechtigt, einen angemessene Vorauszahlung, maximal jedoch 50% der Auftragssumme zu fordern. Ist der Auftraggeber mit der Vorauszahlung mehr als 10 Tage in Verzug, kann Kraft-Pictures, von dem Vertrag zurücktreten.
c. Für in sich abgeschlossenen Teile eines Auftrages, ist T Kraft-Pictures berechtigt, für die erbrachten Leistungen Zwischenrechnungen zu stellen. Ist der Auftraggeber mit einer Zwischenrechnung mehr als 10 Tage in Verzug, kann Kraft-Pictures vom Vertrag zurücktreten.
d. Hat Kraft-Pictures im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 20% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Kraft-Pictures den Kunden darauf, unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens, hinweisen. Kraft-Pictures ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Kraft-Pictures widerspricht. Im Falle, dass Kraft-Pictures das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
e. Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann Kraft-Pictures gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Zusatz-, Nebenleistungen und Auslagen.
f. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Kraft-Pictures vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
g. Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Kraft-Pictures zurückzuführen sind.
h. Wird ein Drehtermin später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Kraft-Pictures Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
i. Nach Auftragserfüllung und finaler Abnahme erstellt Kraft-Pictures eine Schlussrechnung, in der sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie die bereits geleisteten Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug und ohne Vorlage von Nachweisen zahlungsfällig.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet.
b. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kraft-Pictures.
c. Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Kraft-Pictures. Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden.
d. Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von Kraft-Pictures in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.
V. Zahlungsverzug
a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
b. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnet Kraft-Pictures vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
VI. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung
a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche , schriftliche Einwilligung von Kraft-Pictures ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Auftraggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.
c. Kraft-Pictures kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.
VII. Schadenersatz
Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
VIII. Haftung
a. An Kraft-Pictures übergebene Gegenstände und Materialien werden von Kraft-Pictures grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.
b. Kraft-Pictures haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
c. Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
d. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Kraft-Pictures hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
IX. Filmproduktion
a. Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des von Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/ Storyboard, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.
b. Kraft-Pictures wird den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch in einer Qualität herstellen, die dem durch seine Musterrolle (Showreel) erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht.
c. Kraft-Pictures trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden.
d. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch Kraft-Pictures aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
e. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an Kraft-Pictures überträgt.
f. Kraft-Pictures haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Kraft-Pictures keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.
g. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.
h. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Kraft-Pictures hierfür keine Haftung.
i. Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Kraft-Pictures.